Wie verfasse ich ein Testament? Wen kann ich begünstigen? Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse? Was ändert sich durch das neue Erbrecht? Unser Workshop beantwortet wichtige Fragen.
Mit dem neuen Erbrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, können Sie als Erblasserin oder Erblasser künftig über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen.
Heute stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert.
Wenn Sie Ihren Nachlass mit einem Testament regeln möchten, sind Sie in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt. Sie können über Ihr Vermögen freier verfügen und so beispielsweise eine Lebenspartnerin oder eine Organisation stärker begünstigen.
Die Rechtsanwältin Sandra Spirig stellt das neue Erbrecht vor, erläutert verschiedene Beispiele aus der Praxis und beantwortet Ihre Fragen.
Der Anlass findet im kleinen Rahmen in der UZH Foundation – der Stiftung der Universität Zürich statt. Im Anschluss laden wir Sie herzlich zu einem Apéro ein.
Datum: 22. März 2023
Zeit: 15:00 - 17:30 CET
Veranstaltungsort: UZH Foundation, Moussonstrasse 15, 8044 Zürich
Referentin
Sandra Spirig ist Rechtsanwältin LL.M. und Fachanwältin SAV Erbrecht sowie Lehrbeauftragte für Güter- und Erbrecht an der Universität Zürich.
Teilnahmegebühr
UZH Alumnae und Alumni CHF 30.-
Nicht Alumnae und Alumni CHF 60.-
Anmeldung
Bitte melden Sie sich per E-Mail an: catja.frommen @uzhfoundation. ch
Die Zahl der Plätze ist beschränkt.